Gesetzlich Versicherte
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für Sie pro Psychotherapeut*in die Psychotherapeutische Sprechstunde (Erstgespräch) und bis zu 4 (probatorische) Sitzungen. Danach stellen wir gemeinsam einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse; es können bis zu 80 Sitzungen beantragt werden. Für Sie entstehen dabei keine Kosten. Eine Ausnahme ist das Ausfallhonorar bei kurzfristig abgesagten Terminen (siehe unten) — dieses übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht.
Privat Versicherte
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung, in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfeberechtigte
Patient*innen mit Beihilfeanspruch können die notwendigen Antragsformulare bei der zuständigen Beihilfestelle anfordern oder online abrufen. Auch hier gilt die GOP als Berechnungsgrundlage.
Selbstzahler
Für Selbstzahler*innen erfolgt die Berechnung gemäß der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Die genauen Konditionen besprechen wir transparent vor Beginn der Therapie.
Ausfallhonorar
Vereinbarte Termine, die nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, müssen als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werden. Die Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht.